Das Betriebliche Gesundheitsmanagement teilt sich in drei Felder auf:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (Verpflichtend für Arbeitgeber*in, Freiwillig für Arbeitnehmer*in)
- Gesundheitsförderung(Freiwillig für Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in)
- Arbeitsschutz (Verpflichtend für Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in)
Das Ziel:
Betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst alle Bereiche eines Unternehmens, die unmittelbar mit der Gesundheitserhaltung von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zu tun haben.
BGM hat den Hintergrund,
Prozesse und Strukturen eines Unternehmens positiv zu beeinflussen.
Durch,
gezielte und individuell geplante, gesteuerte und kontrollierte Maßnahmen.
Damit,
die Zufriedenheit, Motivation und Gesundheit von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gefördert und im Weiteren eine erhöhte Wirtschaftlichkeit des Betriebes erreicht werden kann.
Wichtige Bereiche hierbei,
sind die Personalentwicklung, Mitarbeiter*innenbeteiligung (Partizipation), Mitarbeiter*innenorientierte Führung, Gruppendynamik, Gesundheitsförderliche Maßnahmen, Arbeits-und Gesundheitsschutz, der demographische Wandel, Diversität und die Work-Life-Balance.
(Förderung der Vielfalt) (https://gesund.bund.de/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm#bestandteile)